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Familiennachrichten

Familiennachrichten

Geburtstage (60, 65, 70, 75, 80, 81, 82, ...)

März 2020

Maria Stein, geb. Kibitz, am 3. März in Traubach-le-Bas (Elsass/Frankreich) 89; Anna Becker, geb. Lutz, am 9. März in Winnenden 87; Katharina Graf, geb. Gossner, am 9. März in Geislingen an der Steige 83; Martin Groß am 16. März in Wernau 73; Jakob Lenhardt am 16. März in Brigachtal 78; Karl Hirsch am 21. März in Tuttlingen 81; Karl Gossner am 27. März in Rangendingen 80. 

 Unsere Toten 

Am 22. Februar verstarb Heinrich Georg Gossner nach langer schwerer Krankheit in Waldbronn im Alter von 77 Jahren.  
Urnenbeisetzung in einer Stelenwand am Montag, 16. März um 13 Uhr auf dem Friedhof Reichenbach. Adresse: Almenweg 2, 76337 Waldbronn, Ortsteil Reichenbach

Heinrich G. Gossner war ab 1999 Vorsitzer der HOG Kleinschemlak. Sein größter Verdienst während dieser Zeit war die Planung und Errichtung eines Denkmals im ehemaligen evangelischen Friedhof in Kleinschemlak.  Siehe seine Website „Kleinschemlak im Südbanat“  Entstehung des Friedhofdenkmal in Kleinschemlak 
Das Foto (rechts) zeigt den Verstorbenen bei der Einweihung (links vom Pfarrer) im Jahr 1999. 

Siehe auch Link: Geburtstage und Todesfälle der letzten zwölf Monate .


Einweihung des Friedhofdenkmals im Jahr 1999Einweihung des Friedhofdenkmals im Jahr 1999

Neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Familiennachrichten

Wie einem Rundschreiben des Bundesvorstandes der Landsmannschaft der Banater Schwaben zu entnehmen ist, können aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung in der Banater Post nur noch Geburtstagsmitteilungen von Mitgliedern der Landsmannschaft der Banater Schwaben veröffentlicht werden. Gleiches gilt auch für Mitteilungen von verstorbenen Landsleuten. Mitteilungen von Geburten, Eheschließungen und Ehejubiläen können nicht mehr veröffentlicht werden, auch nicht von Mitgliedern, da der Gesetzesgeber diese Daten als besonders schutzwürdig betrachtet.

Die Geburtstagsdaten werden ab der Banater Post vom 5. Oktober 2018 dem Mitgliederverzeichnis entnommen.

Die neuen Rechtsbestimmungen der DSGVO stärken die Rechte jedes Vereinsmitglieds und trennen klar zwischen einem Vereinsmitglied und dem Angehörigen unserer Gemeinschaft ohne Vereinsbindung. Es kann ein Weckruf für diejenigen sein, die sich als Landsmannschaft bezeichnet haben, aber damit nur die ehemalige Gemeinschaft meinten. Wir sind für die im Verband Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V. organisierten Mitglieder verantwortlich.

Es ist unabdingbar, dass auch die Gliederungen der Landsmannschaft ihre Internetpräsenz und die Veröffentlichung von familienbezogenen Daten an die neue Gesetzeslage anpassen, zumal die Vorschriften bezüglich Veröffentlichungen im Internet noch strenger sind. Allgemein gilt auch hier:

Veröffentlichungen von Geburtstagen von Mitgliedern der HOG auf HOG-lnternetseiten sind nur mit Einwilligung der Betroffenen erlaubt. Dabei stellt sich die Frage, wie die jeweilige HOG die Mitgliedschaft in ihrer Satzung definiert hat und die Einwilligung erteilt wurde.